14.11.2024: Dieses Anwendertreffen wird online durchgeführt. Weiter zur Anmeldung …
05.12.2024: Dieses Anwendertreffen wird online durchgeführt. Weiter zur Anmeldung …
12.12.2024:
Gaststätte Bürgerhaus Kleinlinden
Zum Weiher 33
35398 Gießen-Kleinlinden
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23.10.2024 - 24.10.2024:
Es handelt sich um ein Webseminar.
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Begeistert von der ausgezeichneten Atmosphäre und den vielen konstruktiven Gesprächen am Stand der HHK Datentechnik GmbH auf der INTERGEO 2024 in Stuttgart, blicken wir erwartungsvoll auf die INTERGEO 2025 in Frankfurt am Main. Wir freuen uns über die erneute Einladung unseres langjährigen Partners, der HHK Datentechnik GmbH, um gemeinsam am Stand Kunden begrüßen zu können. Weiter lesen …
September 2024: Wir freuen uns, die erfolgreiche Verschmelzung der Firma GEOTEC in BURG bekannt zu geben. In diesem Rahmen heißen wir Herrn Dr. Tengen und Frau Willms herzlich in unserem Team willkommen. Ihre umfangreiche Erfahrung und Expertise werden eine wertvolle Bereicherung für uns sein. Gemeinsam setzen wir uns weiterhin dafür ein, unseren Kunden die besten Lösungen zu bieten. Weiter lesen …
24.04.2024: Gemeinsam mit der HHK Datentechnik GmbH haben wir ein Anwendertreffen für die Landratsämter in Baden-Württemberg, welche im Außendienst mit GKFELD arbeiten, veranstaltet. Es freut uns, dass alle angemeldeten Personen ohne Ausnahme erschienen sind. In einer sehr angenehmen Atmosphäre haben wir über Neuheiten informiert, Tipps und Tricks gegeben und standen zudem für spezielle Fragen aus der Praxis zur Verfügung. Weitere Anwendertreffen sind bereits in Planung. Weiter lesen …
22.04.2024: Heute ist unser Programm KIVID 10 als Katastersystem RP GID7 vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz für die Bearbeitung von Daten nach dem Schema GID7.1 zertifiziert worden. Unsere Kunden haben somit bereits vor der offiziellen Umstellung, Ende April, die Möglichkeit, mit einem zertifizierten KIVID Testaufgaben zu lösen und zu prüfen. Durch dieses Zertifikat ist sicher gestellt, dass unsere Kunden mit der Einführung von GID7.1 ihre Daten entsprechend der neuen Norm einreichen können. Weiter lesen …
21.12.2023: Die ersten Bundesländer haben bereits auf GeoInfoDok 7.1.2 umgestellt, so auch Sachsen-Anhalt. Das dortige Landesamt für Vermessung und Geoinformation hat freundlicherweise einen Abgabetest mit repräsentativen Fortführungsdaten durchgeführt. Mit folgendem Ergebnis: "Es gibt nichts zu beanstanden. Die Daten konnten problemlos weiterverarbeitet werden." Weiter lesen …
17.07.2023: Wie wir schon in unseren News und bei der PowerHour der HHK beschrieben haben, steht dieses Jahr 2023 der Wechsel der GeoInfoDok an. Erste verfügbare Testdaten aus einigen Bundesländern liegen uns vor und zeigen uns bestens vorbereitet. Weiter lesen …
15.11.2022: Mit der freigegebenen Version 10.0.2208.11 von KIVID-Feld und GEOgraf KIVID FELD/GKFELD unterstützen wir den neuen Leica AP20 AutoPole. Inbegriffen sind Schrägehaltefunktion, automatische Übernahme der Reflektorhöhe sowie Target-ID-Prüfung. Diese Ergänzung ist für unsere Kunden mit Wartungsvertrag kostenfrei. Es sind lediglich die Leica-spezifischen Einsatzvoraussetzungen zu beachten (Lizenz für GeoCom AutoPole, Einsatz des Funkbügels RH18, aktuelle Captivate-Version auf der Totalstation). Weiter lesen …
Allgemeine Geschäftsbedingungen von BURG, Software & Service für die Vermessung GmbH - Bereich Weiterbildung, nachfolgend BURG genannt, für die Teilnahme an Schulungen, Workshops, Seminaren sowie weiteren Angeboten, z.B. Inhouse u.a. (nachfolgend Veranstaltungen genannt).
Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen von BURG gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. gedruckt oder online auf www.ib-burg.de ) sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen von BURG kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung von BURG gegenüber der angemeldeten Person schriftlich bestätigt worden ist. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch BURG. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen, die gedruckt oder online unter www.ib-burg.de vorliegen. Kosten für An- und Abreise, Verpflegung und Unterbringung zahlen die angemeldeten Personen selbst.
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis Anmeldeschluss der Veranstaltung, das ist 2 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, kostenfrei möglich, sofern die Veranstaltung nicht kundenspezifisch vorbereitet wurde.
Eine Stornierung der Teilnahme an einer kundenspezifisch vorbereiteten Veranstaltung ist gegen volle Entrichtung des Veranstaltungsentgeltes möglich.
Bei einer Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen der angemeldeten Person ist das gesamte Veranstaltungsentgelt fällig.
Eine Vertretung der angemeldeten Person ist, bei entsprechender Eignung für das Veranstaltungsprofil sowie nach schriftlicher Mitteilung, und Einwilligung durch BURG grundsätzlich möglich.
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich, per Post oder per E-Mail, rechtzeitig zu unseren Händen, eingehen.
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornoentgelt) handelt es sich um Nettoangaben zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Das Veranstaltungsentgelt ist am ersten Tag einer Veranstaltung im vollen Umfange sofort fällig.
BURG ist bis 14 Tage vor Beginn einer Veranstaltung berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. BURG erstattet in diesem Fall, ggf. bereits geleistete Teilnahmeentgelte zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn aus Nr. 6 ergibt sich etwas anderes. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungskosten für gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von BURG nicht erstattet.
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet BURG für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt BURG keine Haftung.
BURG behält sich das Recht vor, einzelne Teile oder Vorträge einer Veranstaltung zu variieren, zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat oder erforderlich erscheint.
BURG ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Die angemeldeten Personen sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren oder zu vervielfältigen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinen-lesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
BURG benötigt von der angemeldeten Person Angaben zu Adresse und E-Mail. Die angemeldete Person einer Veranstaltung willigt darin ein, das BURG diese Daten in elektronischer Form speichert. Die Verwendung dieser Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ist/gilt
a) Alleiniger Gerichtsstand ist Rüdesheim am Rhein
b) das anzuwendende Recht ist deutsches Recht.
Eltville am Rhein, den 26.07.2022
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