News-Ticker

Aktuelle Programmversionen

Termine

Seminartermine

10.05.2024

Unser Büro bleibt aufgrund eines Brückentages geschlossen.

Webseminar: KIVID Grundlagen

22.05.2024 - 23.05.2024:
Es handelt sich um ein Webseminar. Weiter zur Anmeldung …

Erfolgreiche Zertifizierung in RP für KIVID unter GID7.1

22.04.2024: Heute ist unser Programm KIVID 10 als Katastersystem RP GID7 vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz für die Bearbeitung von Daten nach dem Schema GID7.1 zertifiziert worden. Unsere Kunden haben somit bereits vor der offiziellen Umstellung, Ende April, die Möglichkeit, mit einem zertifizierten KIVID Testaufgaben zu lösen und zu prüfen. Durch dieses Zertifikat ist sicher gestellt, dass unsere Kunden mit der Einführung von GID7.1 ihre Daten entsprechend der neuen Norm einreichen können. Weiter lesen …

Erfolgreiche Umstellung auf GeoInfoDok 7.1.2 mit KIVID und GKA3

21.12.2023: Die ersten Bundesländer haben bereits auf GeoInfoDok 7.1.2 umgestellt, so auch Sachsen-Anhalt. Das dortige Landesamt für Vermessung und Geoinformation hat freundlicherweise einen Abgabetest mit repräsentativen Fortführungsdaten durchgeführt. Mit folgendem Ergebnis: "Es gibt nichts zu beanstanden. Die Daten konnten problemlos weiterverarbeitet werden." Weiter lesen …

Umstellung auf GeoInfoDok 7.1.2 in 2023

17.07.2023: Wie wir schon in unseren News und bei der PowerHour der HHK beschrieben haben, steht dieses Jahr 2023 der Wechsel der GeoInfoDok an. Erste verfügbare Testdaten aus einigen Bundesländern liegen uns vor und zeigen uns bestens vorbereitet. Weiter lesen …

Unterstützung Leica AP20 AutoPole

15.11.2022: Mit der freigegebenen Version 10.0.2208.11 von KIVID®-Feld und GEOgraf KIVID FELD/GKFELD unterstützen wir den neuen Leica AP20 AutoPole. Inbegriffen sind Schrägehaltefunktion, automatische Übernahme der Reflektorhöhe sowie Target-ID-Prüfung. Diese Ergänzung ist für unsere Kunden mit Wartungsvertrag kostenfrei. Es sind lediglich die Leica-spezifischen Einsatzvoraussetzungen zu beachten (Lizenz für GeoCom AutoPole, Einsatz des Funkbügels RH18, aktuelle Captivate-Version auf der Totalstation). Weiter lesen …

Bereich Weiterbildung · AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB (v 1.08)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von BURG, Software & Service für die Vermessung GmbH - Bereich Weiterbildung, nachfolgend BURG genannt, für die Teilnahme an Schulungen, Workshops, Seminaren sowie weiteren Angeboten, z.B. Inhouse u.a. (nachfolgend Veranstaltungen genannt).

I. Allgemeine Bestimmungen

1) Geltungsbereich

Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen von BURG gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. gedruckt oder online auf www.ib-burg.de ) sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen von BURG kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung von BURG gegenüber der angemeldeten Person schriftlich bestätigt worden ist. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch BURG. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.

2) Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen, die gedruckt oder online unter www.ib-burg.de vorliegen. Kosten für An- und Abreise, Verpflegung und Unterbringung zahlen die angemeldeten Personen selbst.

3) Stornierung von Anmeldungen durch angemeldete Personen

a) Allgemein

Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis Anmeldeschluss der Veranstaltung, das ist 2 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, kostenfrei möglich, sofern die Veranstaltung nicht kundenspezifisch vorbereitet wurde.

Eine Stornierung der Teilnahme an einer kundenspezifisch vorbereiteten Veranstaltung ist gegen volle Entrichtung des Veranstaltungsentgeltes möglich.

Bei einer Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen der angemeldeten Person ist das gesamte Veranstaltungsentgelt fällig.

Eine Vertretung der angemeldeten Person ist, bei entsprechender Eignung für das Veranstaltungsprofil sowie nach schriftlicher Mitteilung, und Einwilligung durch BURG grundsätzlich möglich.

b) Frist und Form

Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich, per Post oder per E-Mail, rechtzeitig zu unseren Händen, eingehen.

4) Preise und Zahlung

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornoentgelt) handelt es sich um Nettoangaben zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Das Veranstaltungsentgelt ist am ersten Tag einer Veranstaltung im vollen Umfange sofort fällig.

5) Absage von Veranstaltungen

BURG ist bis 14 Tage vor Beginn einer Veranstaltung berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. BURG erstattet in diesem Fall, ggf. bereits geleistete Teilnahmeentgelte zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn aus Nr. 6 ergibt sich etwas anderes. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungskosten für gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von BURG nicht erstattet.

6) Haftung

Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet BURG für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.

Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt BURG keine Haftung.

7) Änderungen des Veranstaltungsverlaufs

BURG behält sich das Recht vor, einzelne Teile oder Vorträge einer Veranstaltung zu variieren, zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat oder erforderlich erscheint.

8) Ablehnung einer Anmeldung

BURG ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

9) Nutzung von Veranstaltungsunterlagen

Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Die angemeldeten Personen sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren oder zu vervielfältigen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinen-lesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.

10) Datenschutz

BURG benötigt von der angemeldeten Person Angaben zu Adresse und E-Mail. Die angemeldete Person einer Veranstaltung willigt darin ein, das BURG diese Daten in elektronischer Form speichert. Die Verwendung dieser Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

II. Schlussbestimmungen

Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ist/gilt
a) Alleiniger Gerichtsstand ist Rüdesheim am Rhein
b) das anzuwendende Recht ist deutsches Recht.

Eltville am Rhein, den 26.07.2022

© 2024 BURG, Software & Service für die Vermessung GmbH • 65343 Eltville am Rhein